Antidiskriminierung und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Wenn Sie uns etwas zu sagen haben.
Der Forschungsverbund Berlin e.V. unternimmt verschiedenste Maßnahmen, um Diskriminierung vorzubeugen. Ein wichtiges Element ist die Einrichtung von Beschwerdestellen nach dem AGG am Justiziariat und an einzelnen Instituten des Forschungsverbundes Berlin e.V. Wird gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, wird ein solches Verhalten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unterbunden. Alle Beschäftigten können auf diskriminierende Handlungen oder Umstände hinweisen. Die Beschwerdestellen werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen die Beschwerden prüfen und das Ergebnis der Prüfung der betroffenen Person mitteilen.
Ziel des AGG ist, Benachteiligungen wegen bestimmter Merkmale zu verhindern oder zu beseitigen. Nach dem Gesetz sind dies
Daneben kann es weitere Diskriminierungsmerkmale geben, wie z.B. Klassismus, die vom Gesetz zwar nicht erfasst sind, die die Beschwerdestellen des Forschungsverbundes Berlin e.V. aber dennoch aufnehmen.
Die Beschwerdestellen hören zu, unterstützen und beraten. Alle Kontakte sind vertraulich. Die Beschwerdestellen prüfen, ob und inwieweit eine Diskriminierung aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals vorliegt. Das Ergebnis wird den Betroffenen mitgeteilt und jeder weitere Schritt wird abgestimmt.
Ist die Beschwerde berechtigt, leiten die Beschwerdestellen unverzüglich die im Einzelfall angemessenen arbeitsrechtlichen beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen ein.
Gemeinsame Verwaltung
Martin Böhnke
Tel. 030 6392 3335
boehnkefv-berlin.de