Beschwerdestelle AGG

Beschwerdestelle nach dem AGG

Antidiskriminierung und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Wenn Sie uns etwas zu sagen haben.

    Der Forschungsverbund Berlin e.V. unternimmt verschiedenste Maßnahmen, um Diskriminierung vorzubeugen. Ein wichtiges Element ist die Einrichtung von Beschwerdestellen nach dem AGG am Justiziariat und an einzelnen Instituten des Forschungsverbundes Berlin e.V. Wird gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, wird ein solches Verhalten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unterbunden. Alle Beschäftigten können auf diskriminierende Handlungen oder Umstände hinweisen. Die Beschwerdestellen werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen die Beschwerden prüfen und das Ergebnis der Prüfung der betroffenen Person mitteilen.

     

    Welche Diskriminierungsmerkmale gibt es?

    Ziel des AGG ist, Benachteiligungen wegen bestimmter Merkmale zu verhindern oder zu beseitigen. Nach dem Gesetz sind dies

    • rassistische Gründe,
    • ethnische Herkunft,
    • Geschlechts,
    • Religion oder Weltanschauung,
    • Behinderung,
    • Alter,
    • sexuelle Identität.

    Daneben kann es weitere Diskriminierungsmerkmale geben, wie z.B. Klassismus, die vom Gesetz zwar nicht erfasst sind, die die Beschwerdestellen des Forschungsverbundes Berlin e.V. aber dennoch aufnehmen.

     

    Wer kann sich beschweren?

    • alle Beschäftigten des Forschungsverbundes Berlin e.V.
    • alle zur Berufsbildung Beschäftigten (Auszubildende, Doktorand*innen, Praktikant*innen)
    • Bewerber*innen
    • Leiharbeitnehmer*innen
    • ehemalige Beschäftigte, soweit es um nachwirkende Folgen aus dem Arbeitsverhältnis geht (z.B. betriebliche Altersversorgung)
    • Zeug*innen, die einen Diskriminierungsfall beobachtet haben

     

    Was geschieht mit der Beschwerde?

    Die Beschwerdestellen hören zu, unterstützen und beraten. Alle Kontakte sind vertraulich. Die Beschwerdestellen prüfen, ob und inwieweit eine Diskriminierung aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals vorliegt. Das Ergebnis wird den Betroffenen mitgeteilt und jeder weitere Schritt wird abgestimmt.

    Ist die Beschwerde berechtigt, leiten die Beschwerdestellen unverzüglich die im Einzelfall angemessenen arbeitsrechtlichen beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen ein.

    Beschwerdestellen

    Gemeinsame Verwaltung
    Martin Böhnke

    Tel. 030 6392 3335
    boehnkefv-berlin.de